Veröffentlichungen vom Amtsgericht Passau zum Aktenzeichen HRB 7673
Firma: Thomas-Krenn Media GmbH
Sitz: Freyung
Adresse: Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung
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Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung. Ausg...
Berichtigungen
Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung.Laufe...
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Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung.Die G...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.10.2009 12:00:00
Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung.Der Verschmelzungsplan über die Verschmelzung der Thomas Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Neufelden/Österreich als übertragender Gesellschaft mit der Thomas-Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Freyung als aufnehmender Gesellschaft ist beim Registergericht eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligtals übertragende Gesellschaft: die Thomas Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Neufelden/Österreich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Linz unter der Firmennummer FN 241702 wals aufnehmende Gesellschaft: die Thomas-Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Freyung/Deutschland, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 7673.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da beide Gesellschaften nicht über Minderheitsgesellschafter verfügen und sämtliche Gesellschafter angekündigt haben, auf eine Klage gegen die Wirksamkeit der Verschmelzungsbeschlüsse und auf ein Barabfindungsangebot zu verzichten.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 dUmwG i.V.m. § 22 dUmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft nach § 125a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 dUmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Thomas-Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Freyung unter deren Geschäftsanschrift D-94078 Freyung, Speltenbach-Steinäcker 1 geltend zu machen.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 13 öEU-VerschG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Einer Glaubhaftmachung, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird, bedarf es nicht. Der übertragenden Gesellschaft bekannte Gläubiger werden unmittelbar verständigt.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Thomas Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Neufelden unter deren Geschäftsanschrift A-4120 Neufelden, Veldner Straße 29 geltend zu machen.Unter der Anschrift D-94078 Freyung, Speltenbach-Steinäcker 1, können im Übrigen vollständige und kostenlose Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Neueintragungen
Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung.Gesel...
Gefundene Marken zu: Thomas Krenn Media Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
EM004454146 | Marke nicht eingetragen | Wortmarke | speed is (y)our success | Thomas Krenn Media GmbH, 4120, Neufelden, AT | Wöss, Hans Peter, 4120, Neufelden, AT |