Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 7602
Firma: Industrial and Financial Systems, IFS Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Erlangen
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HRB 7602: IFS Deutschland GmbH, Erlangen, Am Weichselgarten 16, 91058 Erlangen. ...
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Veröffentlichung vom 29.04.2022 02:01:00
HRB 7602: Industrial and Financial Systems, IFS Verwaltungsgesellschaft mbH, Erlangen, Am Weichselgarten 16, 91058 Erlangen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: IFS Deutschland GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, die Betreibung und der Vertrieb, sowohl im eigenen Namen als auch als Kommissionär oder Handelsagent, von Informationssystemen für Banken, sonstige Finanzunternehmen, Herstellungs- und Handelsunternehmen, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Computersoftware, sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kempenich, Andreas, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Amling, Stephan, Mainz, *XX.XX.XXXX; Carvalho, Vincent, Saint-priest-en-jarez (Frankreich), *XX.XX.XXXX; Keil, Ronny, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Knorr, Thomas, Schwabach, *XX.XX.XXXX; Lazay, Felicia Sopie, München, *XX.XX.XXXX; Pätzold, Reimar, Berlin, *XX.XX.XXXX. Die Axios Systems GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 128605) und die Industrial and Financial Systems IFS Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 7519) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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