Veröffentlichungen vom Amtsgericht Landshut zum Aktenzeichen HRB 7519
Firma: Stadtwerke Dingolfing GmbH
Sitz: Dingolfing
Adresse: Wollerstraße 3, 84130 Dingolfing
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HRB 7519: Stadtwerke Dingolfing GmbH, Dingolfing, Wollerstraße 3, 84130 Dingolfi...
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Stadtwerke Dingolfing GmbH, Dingolfing, Wollerstraße 3, 84130 Dingolfing. Die Ge...
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Stadtwerke Dingolfing GmbH, Dingolfing, Wollerstraße 3, 84130 Dingolfing.Geschäf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.07.2008 12:00:00
Stadtwerke Dingolfing GmbH, Dingolfing (Wollerstraße 3, 84130 Dingolfing). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2008. Gegenstand des Unternehmens: Alle mit der Erzeugung, dem Bezug, der Lieferung und der Verteilung von Energie, Fernwärme und Wasser zusammenhängenden Tätigkeiten, Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, Betreiben von Telekommunikationsnetzen und -einrichtungen sowie die Einrichtung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs und von Parkgaragen. Stammkapital: 2.700.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Geschäftsführer Werner Girschick, geboren am 24.10.1952, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB stets und umfassend befreit. Geschäftsführer: Girschick, Werner, Dingolfing, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des Eigenbetriebs Stadtwerke Dingolfing aus dem Vermögen der Stadt Dingolfing gem. Ausgliederungsplan vom 4.7.2008. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Girschick, Werner aus Dingolfing