Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bayreuth zum Aktenzeichen HRB 7202
Firma: AGO GmbH Energie + Anlagen
Sitz: Kulmbach
Adresse: Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmbach
Veränderungen
HRB 7202: AGO GmbH Energie + Anlagen, Kulmbach, Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmb...
Veränderungen
HRB 7202: AGO GmbH Energie + Anlagen, Kulmbach, Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmb...
Veränderungen
HRB 7202: AGO GmbH Energie + Anlagen, Kulmbach, Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmb...
Veränderungen
HRB 7202: AGO GmbH Energie + Anlagen, Kulmbach, Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmb...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.07.2020 02:04:00
HRB 7202: AGO GmbH Energie + Anlagen, Kulmbach, Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5.6.2020. Geschäftsanschrift: Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmbach. Gegenstand des Unternehmens: ist die Beratung, Planung, Dienstleistung, Contracting,Erstellung und der Betrieb von Anlagen auf dem Gebiet von Wärme- und Kältetechnik und verwandter Gebiete mit fossilen und insbesondere regenerativen Energieträgeren zur ausschließlichen Deckung des Eigenbedarfs der RheinEnergie AG als Mehrheitsbeteiligung der Stadt Köln. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hein, Günther, Neustadt/Wied, *XX.XX.XXXX; Mennigmann, Holger, Würselen, *XX.XX.XXXX; Wilkening, Georg-Stephan, Weinheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AGO AG Energie+Anlagen mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth HRB 6813). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hein, Günther aus Neustadt/Wied,
Mennigmann, Holger aus Würselen,
Wilkening, Georg-Stephan aus Weinheim