Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bamberg zum Aktenzeichen HRB 7057
Firma: Butscher Akustik GmbH
Sitz: Bamberg
Veränderungen
HRB 7057: BUTSCHER OPTIK GmbH, Bamberg, Laubanger 17a, 96052 Bamberg. Geändert, ...
Veränderungen
HRB 7057: Butscher Akustik GmbH, Bamberg, Heinrichsdamm 4a, 96047 Bamberg. Die G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.06.2011 12:00:00
Butscher Akustik GmbH, Bamberg, Heinrichsdamm 4a, 96047 Bamberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'Atelier Hören und Sehen Butscher GmbH', und Sitz, bisher Dresden, Amtsgericht Dresden HRB 28404) der Satzung und die Erhöhung des Grundkapitals um 5.800,00 EUR auf 30.800,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung sowie die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Heinrichsdamm 4a, 96047 Bamberg. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf und Vertrieb von Hörgeräten aller Art sowie Fertigung und Verkauf von optischen Geräten, insbesondere Brillen, und artverwandten Artikeln. Stammkapital: 30.800,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Butscher, Benjamin, Hirschaid-Seigendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Butscher Akustik e.K. mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRA 10920) gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.03.2011 sowie Zustimmungsbeschlüssen ihrer Hauptversammlung und des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2011 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.