Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 69836
Firma: MULTIMON Industrieanlagen GmbH
Sitz: Heimstetten, Gemeinde Kirchheim
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HRB 69836: MULTIMON Industrieanlagen GmbH, Kirchheim b. München, Landkreis Münch...
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HRB 69836: MULTIMON Industrieanlagen GmbH, Heimstetten, Gemeinde Kirchheim, Land...
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HRB 69836: MULTIMON Industrieanlagen GmbH, Heimstetten, Gemeinde Kirchheim, Land...
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Veröffentlichung vom 11.07.2014 02:01:00
HRB 69836:MULTIMON Industrieanlagen GmbH, Heimstetten, Gemeinde Kirchheim, Landkreis München, Klausnerring 16, 85551 Kirchheim.Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verkauf, Herstellung, Wartung und Reparatur von automatischen Löschanlagen, Brand- und Störmeldeanlagen. Bestellt: Geschäftsführer: Skube, Edward, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis und Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Schmid, Wolfgang, Baldham, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die MULTIMON Sonderlöschanlagen GmbH mit dem Sitz in Kirchheim, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 143751) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmid, Wolfgang aus Baldham,
Skube, Edward aus MünchenVeränderungen
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