Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kempten zum Aktenzeichen HRB 6907
Firma: Stahlform GmbH Pfronten
Sitz: Pfronten
Veränderungen
Stahlform GmbH Pfronten, Pfronten, Ressestraße 1, 87459 Pfronten. Die Gesellscha...
Veränderungen
Stahlform GmbH Pfronten, Pfronten, Ressestraße 1, 87459 Pfronten. Die Stahlform ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 24.05.2011 22:00:00
Stahlform GmbH Pfronten, Pfronten, Ressestraße 1, 87459 Pfronten. Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 122 d UmwG: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft den Verschmelzungsplan vom 19.05.2011 beim Amtsgericht Kempten (Allgäu), Registergericht, eingereicht hat. 2. Übertragende Gesellschaft ist die Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts. Übernehmende Gesellschaft ist die Stahlform GmbH Pfronten mit dem Sitz in Pfronten, Deutschland, ein Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. 3. Die Stahlform Bertle GmbH ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck, Österreich, unter der Firmennummer FN 256202 v. Die Stahlform GmbH Pfronten ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu), HRB 6907. 4. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Stahlform GmbH Pfronten ergeben sich aus §§ 122 a Abs. 2, 22 UmwG: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Anschrift unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Stahlform GmbH Pfronten, Ressestr. 1, 87459 Pfronten, Deutschland. Gläubiger der übertragenden Firma Stahlform Bertle GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Reutte, Österreich können, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich melden, nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre bis dahin entstehenden Forderungen gegen die Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich geltend machen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Mögliche Rechte von Gläubigern der Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich nach § 96 Abs. 2 österreichisches GmbHG i. V. m. § 226 österreichischem AktG bleiben unberührt, vgl. § 3 Abs. 2 österreichisches EU-VerschG. Danach ist den Gläubigern der Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung in Österreich zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Firma Stahlform Bertle GmbH mit dem Sitz in Reutte, Österreich kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Firma Stahlform Bertle GmbH, Innsbrucker Straße 34, A-6600 Reutte, Österreich.Veränderungen
MB Stahl- und Metallbau GmbH, Pfronten, Ressestraße 1, 87459 Pfronten.Die Gesell...