Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 6654
Firma: GfR Gesellschaft für Rundfunkversorgung mbH
Sitz: Neumarkt St. Veit
Adresse: Kinning 5, 84494 Neumarkt St. Veit
Veränderungen
GfR Gesellschaft für Rundfunkversorgung mbH, Neumarkt St. Veit (Kinning 5, 84494...
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Veröffentlichung vom 13.09.2007 10:26:00
GfR Gesellschaft für Rundfunkversorgung mbH, Neumarkt St. Veit (Kinning 5, 84494 Neumarkt St. Veit). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.07.2007 mit der AKF-Telekabel TV und Datennetze GmbH mit dem Sitz in Frankfurt (Amtsgericht Frankfurt HRB 48568) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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