Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bayreuth zum Aktenzeichen HRB 6570
Firma: MBH Fuchs & Hofmann GmbH
Sitz: Ahorntal
Veränderungen
HRB 6570: MBH Fuchs & Hofmann GmbH, Ahorntal, Kirchahorn 23, 95491 Ahorntal. Geä...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.05.2017 02:04:00
HRB 6570: MBH Fuchs & Hofmann GmbH, Ahorntal, Kirchahorn 23, 95491 Ahorntal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7.4.2017. Geschäftsanschrift: Kirchahorn 23, 95491 Ahorntal. Gegenstand des Unternehmens: 1. ist der Maschinenverleih und der Biomasse-Holzhandel. Des Weiteren übernimmt die Gesellschaft, die Generalvertretung (Verkaufsaktivitäten nebst Nachbetreuung, Service- und Reparaturarbeiten etc.) für die Firma Konrad Forsttechnik GmbH, Österreich. 2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen beteiligen, gegebenenfalls auch unter Übernahme von deren Geschäftsführung/Vertretung und der unbeschränkten Haftung. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. 3. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fuchs, Wolfgang, Ahorntal, *XX.XX.XXXX; Hofmann, Lukas, Ahorntal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MBH Fuchs & Hofmann OHG mit dem Sitz in Ahorntal (Amtsgericht Bayreuth HRA 4313). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fuchs, Wolfgang aus Ahorntal,
Hofmann, Lukas aus Ahorntal