Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bayreuth zum Aktenzeichen HRB 6229
Firma: vfm Service GmbH
Sitz: Pegnitz
Adresse: Schmiedpeunt 1, 91257 Pegnitz
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HRB 6229: vfm Service GmbH, Pegnitz, Schmiedpeunt 1, 91257 Pegnitz. Die Gesellsc...
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HRB 6229: vfm Service GmbH, Pegnitz, Schmiedpeunt 1, 91257 Pegnitz. Einzelprokur...
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HRB 6229: vfm Service GmbH, Pegnitz, Schmiedpeunt 1, 91257 Pegnitz. Prokura erlo...
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HRB 6229: vfm Service GmbH, Pegnitz, Schmiedpeunt 1, 91257 Pegnitz. Einzelprokur...
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HRB 6229: vfm Service GmbH, Pegnitz, Schmiedpeunt 1, 91257 Pegnitz. Ausgeschiede...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2015 02:04:00
HRB 6229:vfm Service GmbH, Pegnitz, Schmiedpeunt 1, 91257 Pegnitz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.8.2015. Geschäftsanschrift: Schmiedpeunt 1, 91257 Pegnitz. Gegenstand des Unternehmens: sind die Vermittlung von Geschäften i.S.v. § 34 c, d, f und h GewO sowie Bau- und anderen Finanzierungen als Handelsvertreter nach § 84 if HGB und die Erbringung von Dienstleistungen für Versicherungs- und Finanzvermittler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Liebig, Klaus, Pegnitz, *XX.XX.XXXX; Liebig, Stefan, Miltenberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der vfm Service OHG mit dem Sitz in Pegnitz (Amtsgericht Bayreuth HRA 4165). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Liebig, Klaus aus Pegnitz,
Liebig, Stefan aus Miltenberg