Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 61774
Firma: Beratung und Treuhand Dr. Kithier + Vogt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: München
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Beratung und Treuhand Dr. Kithier + Vogt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft St...
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Beratung und Treuhand Dr. Kithier + Vogt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft St...
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Beratung und Treuhand Dr. Kithier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerber...
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Veröffentlichung vom 07.12.2005 10:23:00
Beratung und Treuhand Dr. Kithier + Keller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München (Marsstr. 21, 80335 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2005 hat die Umstellung auf Euro, die Herabsetzung des Stammkapitals um 16.974,89 EUR auf 34.154,30 EUR zum Zwecke der Abspaltung und die Erhöhung des Stammkapitals um 845,70 EUR auf 35.000,00 EUR und die Änderungder §§ 1 (Firma), 4 (Stammkapital), 8 (Beschlußfassung) und 12 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 18.08.2005 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Keller) auf die BTK Beratung und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 155345) übertragen. Neue Firma: Beratung und Treuhand Dr. Kithier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Keller, Heiner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl. Volkswirt., Ismaning. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.