Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hof zum Aktenzeichen HRB 6177
Firma: Rausch & Pausch AG
Sitz: Selb
Adresse: Albert-Pausch-Ring 1, 95100 Selb
Löschungen
HRB 6177: Rausch & Pausch AG, Selb, Albert-Pausch-Ring 1, 95100 Selb. Die Hauptv...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 6177: Rausch & Pausch AG, Selb, Albert-Pausch-Ring 1, 95100 Selb. Die Gesell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.06.2020 02:00:00
HRB 6177: Rausch & Pausch AG, Selb, Albert-Pausch-Ring 1, 95100 Selb. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.05.2020. Geschäftsanschrift: Albert-Pausch-Ring 1, 95100 Selb. Gegenstand des Unternehmens: Die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen (geschäftsleitende Holding), Dies umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie deren Unterstützung und Beratung einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung und von Dienstleistungen für diese Unternehmen. Grundkapital: 10.000.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Dr. Pausch, Roman, Selb, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Wolf, Karin, Selb, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Rausch & Pausch GmbH mit dem Sitz in Selb (Amtsgericht Hof HRB 1106). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.