Veröffentlichungen vom Amtsgericht Würzburg zum Aktenzeichen HRB 6161
Firma: Deltoton AG
Sitz: Würzburg
Adresse: Friedenstr. 5, 97072 Würzburg
Veränderungen
Deltoton AG, Würzburg, Friedenstr. 5, 97072 Würzburg.Die Hauptversammlung vom 11...
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Deltoton AG, Würzburg, Friedenstr. 5, 97072 Würzburg.Die Hauptversammlung vom 11...
Vorgänge ohne Eintragung
Deltoton AG, Würzburg, (Friedenstr. 5, 97072 Würzburg).Beim Amtsgericht Würzburg...
Vorgänge ohne Eintragung
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Deltoton AG, Würzburg (Friedenstr. 5, 97072 Würzburg). Die Gesellschaft hat in d...
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Deltoton AG, Würzburg (Friedenstr. 5, 97072 Würzburg). Bestellt: Vorstand: Kaufo...
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Deltoton AG, Würzburg (Friedenstr. 5, 97072 Würzburg). Die Gesellschaft hat in d...
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Frankoniawert Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung, Würzburg (Rottendorfe...
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Frankoniawert Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung, Würzburg (Rottendorfe...
Berichtigungen
Frankoniawert Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung, Würzburg (Rottendorfe...
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Frankoniawert Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung, Würzburg (Rottendorfe...
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Frankoniawert Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung, Würzburg (Rottendorfe...
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Veröffentlichung vom 02.03.2005 08:57:00
Frankoniawert Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung, Würzburg (Rottendorfer Str. 30 d, 97074 Würzburg). Die Frankonia Direkt Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 5085) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2004 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.01.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 25.01.2005 mit der Gesellschaft verschmolzen.Die von der übertragenden Gesellschaft geschlossenen Teilgewinnabführungsverträge bestehen mit der übernehmenden Gesellschaft als verpflichtetem Teil fort, mit Ausnahme des zwischen der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft geschlossenen Vertrages. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.