Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 6095
Firma: saco gmbh beraten_planen_bauen
Sitz: Neustadt a. d. Aisch
Adresse: Martin-Luther-Straße 31, 91413 Neustadt a. d. Aisch
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saco gmbh beraten_planen_bauen, Neustadt a. d. Aisch, Martin-Luther-Straße 31, 9...
Neueintragungen
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Veröffentlichung vom 15.09.2011 12:00:00
SACO Architekten GmbH Gerd Sambale Dipl.-Ing. (FH), Neustadt a. d. Aisch, Martin-Luther-Straße 31, 91413 Neustadt a. d. Aisch. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: saco gmbh beraten_planen_bauen. Geschäftsanschrift: Martin-Luther-Straße 31, 91413 Neustadt a. d. Aisch. Neuer Unternehmensgegenstand: die Wahrnehmung von Berufsaufgaben der Architekten und des Architekten im Sinne des Art. 3 Abs. 1 BauKaG, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung. Zu den Berufsaufgaben gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens auch die Projektierung und Erbringung von Bauleistungen als Generalplaner und Generalunternehmer sowie schlüsselfertiges Bauen, ausgenommen Bauträgertätigkeiten im Sinn des § 34 c GewO. Die saco gmbh architecture + construction mit dem Sitz in Neustadt a.d. Aisch (Amtsgericht Fürth HRB 10291) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
SACO Architekten GmbH Gerd Sambale Dipl.-Ing. (FH), Neustadt a. d. Aisch (Martin...