Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coburg zum Aktenzeichen HRB 6053
Firma: BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH
Sitz: Coburg
Berichtigungen
HRB 6053: BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH, Coburg, Weichengereuth 26, 96450 ...
Veränderungen
HRB 6053: BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH, Coburg, Weichengereuth 26, 96450 ...
Veränderungen
HRB 6053: BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH, Coburg, Weichengereuth 26, 96450 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.04.2018 02:03:00
HRB 6053: BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH, Coburg, Weichengereuth 26, 96450 Coburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2018. Geschäftsanschrift: Weichengereuth 26, 96450 Coburg. Gegenstand des Unternehmens: Außergerichtliche und gerichtliche Einziehung von Forderungen nach § 10 Abs. 1 Ziff. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz sowie verwandte Tätigkeiten und Dienstleistungen. E-Commerce-Serviceleistungen auf elektronischem Wege (z.B. Internet). Service- und lnformationsdienstleistungen im Bereich des Internet sowie verwandter Tätigkeiten und Dienstleistungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Bittermann, Heinz, Coburg, *XX.XX.XXXX; Fenske, Frank, Coburg, *XX.XX.XXXX; Kolbinger, Markus, Coburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BID Bayerische Inkasso Dienst AG mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 3352). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bittermann, Heinz aus Coburg,
Fenske, Frank aus Coburg,
Kolbinger, Markus aus Coburg