Veröffentlichungen vom Amtsgericht Augsburg zum Aktenzeichen HRB 6022
Firma: Dr. Grandel GmbH
Sitz: Augsburg
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HRB 6022: Dr. Grandel GmbH, Augsburg, Pfladergasse 7-13, 86150 Augsburg. Erteilt...
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HRB 6022: Dr. Grandel GmbH, Augsburg, Pfladergasse 7-13, 86150 Augsburg. Bestell...
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HRB 6022: Dr. Grandel GmbH, Augsburg, Pfladergasse 7-13, 86150 Augsburg. Ausgesc...
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HRB 6022: Dr. Grandel GmbH, Augsburg, Pfladergasse 7-13, 86150 Augsburg. Bestell...
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HRB 6022: Dr. Grandel GmbH, Augsburg, Pfladergasse 7-13, 86150 Augsburg. Prokura...
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Veröffentlichung vom 24.06.2008 12:00:00
Dr. Grandel GmbH, Augsburg (Pfladergasse 7-13, 86150 Augsburg). Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Gesundheits-, Fitness- und Wellnessprodukten sowie Nahrungsergänzungsprodukten und diätetischen Erzeugnissen und Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von kosmetischen Erzeugnissen, insbesondere Pflegekosmetik und dekorative Kosmetik, unter Einschluss kosmetischer Grund- und Wirkstoffe. Hierzu gehören auch Entwicklung, Herstellung und logistische Abwicklung für Dritte in den vorstehenden Produktbereichen sowie Entwicklung und Vermarktung von Dienstleistungskonzepten für die professionelle Beauty- und Wellnessbranche. Die Synpharma GmbH für pharmazeutische und diätetische Erzeugnisse mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 6144), die Keimdiät GmbH diätetische, pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 8758) und die GRANDEL PROFESSIONAL GmbH (Amtsgericht Augsburg HRB 6884) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 09.06.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.