Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schweinfurt zum Aktenzeichen HRB 5966
Firma: RP KLINIK BAVARIA BESITZ GMBH
Sitz: Bad Kissingen
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HRB 5966: RP KLINIK BAVARIA BESITZ GMBH, Bad Kissingen, Von-der-Tann-Str. 18-22,...
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HRB 5966:RP KLINIK BAVARIA BESITZ GMBH, Bad Kissingen, Von-der-Tann-Str. 18-22, ...
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RP KLINIK BAVARIA BESITZ GMBH, Bad Kissingen, Von-der-Tann-Str. 18-22, 97688 Bad...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2010 12:00:00
RP KLINIK BAVARIA BESITZ GMBH, Bad Kissingen, Von-der-Tann-Str. 18-22, 97688 Bad Kissingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2010. Geschäftsanschrift: Von-der-Tann-Str. 18-22, 97688 Bad Kissingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Immobilien und Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere des Klinikanwesens in Bad Kissingen, Von-der-Tann-Str. 18-22 sowie der Anteile an der Klinik Bavaria GmbH & Co. KG Rehabilitationsklinik Bad Kissingen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Presl, Rudolf, Semmering/Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Presl, Michael, Bad Kissingen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RP Klinik Bavaria Besitzgesellschaft mbH & Co. Bad Kissingen KG mit dem Sitz in Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt HRA 8295). Die Rudolf Presl Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 4403) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Presl, Michael aus Bad Kissingen,
Presl, Rudolf aus Semmering/Österreich