Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bamberg zum Aktenzeichen HRB 5958
Firma: Sauer Grundstücks- und Vermögensverwaltungs GmbH
Sitz: Strullendorf
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.12.2020 02:00:00
HRB 5958: Sauer Grundstücks- und Vermögensverwaltungs GmbH, Strullendorf, Lindenallee 45, 96129 Strullendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung der §§ 1 Absatz 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: CFB Consulting GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Untervorholz 8, 88260 Argenbühl. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Zum einen die Beratung von Unternehmen, die Projektentwicklung einschließlich deren Planung und Durchführung, die Vornahme und Durchführung von Marktstudien, Marktforschung sowie Produkteinführungen, ferner der Handel mit Produkten am europäischen und außereuropäischen Markt sowie die Vornahme aller mit den vorgenannten Arbeiten verbundenen branchenüblichen Tätigkeiten jeder Art; Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an der im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragenen Firma EHS Sauer Grundstücks- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG (künftig CFB Consulting Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG) mit dem Sitz in Strullendorf ; deren Unternehmensgegenstand wiederum ist die Verwaltung von Vermögen sowie die Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern, sowie die Vornahme von Tätigkeiten und Dienstleistungen hierzu. Die CFB Consulting GmbH mit dem Sitz in Strullendorf (Amtsgericht Bamberg HRB 5811) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 16.07.2020, ergänzt durch Nachtrag vom 06.11.2020, und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 16.07.2020 und 06.11.2020 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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