Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 58985
Firma: Bernstein Verfahrenstechnik GmbH
Sitz: Gilching
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HRB 58985: Bernstein Verfahrenstechnik GmbH, Gilching, Landkreis Starnberg, Lili...
Löschungen
HRB 58985: Bernstein Verfahrenstechnik GmbH, Gilching, Landkreis Starnberg, Made...
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Korex GmbH, Gilching, Landkreis Starnberg, Lilienthalstr. 5, 82205 Gilching. Die...
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Korex GmbH, Herrsching, Landkreis Starnberg (Lilienthalstr. 5, 82205 Gilching). ...
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Korex GmbH, Herrsching, Landkreis Starnberg (Mühlfelder Str. 58, 82211 Herrschin...
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Veröffentlichung vom 28.09.2005 11:12:00
BVT Bernstein-Verfahrenstechnik GmbH, Herrsching, Landkreis Starnberg (Mühlfelder Str. 58, 82211 Herrsching). Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2005 mit Nachtrag vom 12.08.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 4.209,58 EUR auf 40.000 EUR zum Zweck der Ausgliederung des Vermögens des von Hans-Friedrich Bernstein betriebeneneinzelkaufmännischen Unternehmens "Bernstein, H.-F. Montagebau e.K." und die Neufassung der Satzung mit Änderung von Firma und Gegenstand des Unternehmens beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.07.2005 mit Nachtrag vom 28.07.2005 sowie Beschlüssen ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2005 und 12.08.2005 das Vermögen der Firma Bernstein, H.-F. Montagebau e.K.mit dem Sitz in Zöblitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 5557) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Neue Firma: Korex GmbH. Neuer Gegenstand: Entwicklung und Ausführung von Verfahrenstechniken, insbesondere von wärme- und lufttechnischen Verfahren sowie Apparatebau. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
