Veröffentlichungen vom Amtsgericht Landshut zum Aktenzeichen HRB 5881
Firma: Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH
Sitz: Ergolding
Adresse: Am Industriegleis 10, 84030 Ergolding
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HRB 5881: Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH, Er...
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HRB 5881: Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH, Er...
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Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH, Ergolding, A...
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Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH, Ergolding, A...
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Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH, Ergolding, A...
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Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH, Ergolding, A...
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Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH, Ergolding, A...
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Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH, Ergolding, A...
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Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH, Ergolding (A...
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Veröffentlichung vom 18.05.2005 08:23:00
Ice & Food GmbH, Ergolding (Am Industriegleis 10, 84030 Ergolding). Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 10 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Die Herbert Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Tiefkühlwaren mbH mit dem Sitz in Ergolding (Amtsgericht Landshut HRB 1233) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mitder Gesellschaft verschmolzen. Neue Firma: Kirschnick Vertriebsgesellschaft für Frisch- und Tiefkühlwaren mbH. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.