Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bayreuth zum Aktenzeichen HRB 5870
Firma: Peggy Peg Innovative Systems GmbH
Sitz: Neudrossenfeld
Veränderungen
HRB 5870:Peggy Peg Innovative Systems GmbH, Neudrossenfeld, Itzgrund 21, 95512 N...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.05.2014 02:03:00
HRB 5870:Peggy Peg Innovative Systems GmbH, Neudrossenfeld, Itzgrund 21, 95512 Neudrossenfeld.Die Gesellschaft hat am 05.05.2014 den Entwurf eines Verschmelzungsplanes über ihre Verschmelzung mit der PP Innovative Systems Limited mit dem Sitz in Birmingham / Großbritannien (Companies House, Cardiff. Company Nr. 06379251) eingereicht. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Deutschen GmbH ist Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 125 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruches verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Peggy Peg Innovative Systems GmbH unter deren Geschäftsanschrift ltzgrund 21 in 95512 Neudrossenfeld geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hinwiesen, dass die Sicherheitsleitung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Peggy Peg Innovative Systems GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und etwaiger Minderheitsgesellschafter kostenfrei eingeholt werden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft ergeben sich ebenfalls aus § 122a Abs. 2. UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG sowie den entsprechenden Vorschriften des englischen Rechtes. Hierzu gelten im Einzelnen die vorstehenden Ausführungen entsprechend.Diese gesetzlichen Rechte der Gläubiger, insbesondere auf Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, können ebenfalls bei der aufnehmenden Gesellschaft unter deren vorgenannter Geschäftsanschrift geltend gemacht werden und dort kostenlos sämtliche Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Gläubigerrechte eingeholt werden.Neueintragungen
Peggy Peg Innovative Systems GmbH, Neudrossenfeld, Itzgrund 21, 95512 Neudrossen...