Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schweinfurt zum Aktenzeichen HRB 5773
Firma: Krug Holzsystembinder GmbH
Sitz: Stadtlauringen
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HRB 5773: Krug Holzsystembinder GmbH, Stadtlauringen, Oberlauringer Str. 2, 9748...
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Veröffentlichung vom 20.06.2014 02:00:00
HRB 5773:Krug Holzsystembinder GmbH, Stadtlauringen, Oberlauringer Str. 2, 97488 Stadtlauringen.Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 225.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzungen mit der Krug Holzbau mit System GmbH und der Hartmann Verwaltungs GmbH jeweils mit dem Sitz in Stadtlauringen und die Änderung des § 2 (Unternehmensgegenstand) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) die industrielle Fertigung von und der Handel mit Nagelplattenbindern und Holzbauelementen, insbesondere Wand-, Decken- und Dachelementen, sowie die Erstellung der hierzu erforderlichen statischen Berechnungen, ferner die Montage der hergestellten Produkte einschließlich aller Nebenarbeiten, b) die Erstellung bzw. Teilerstellung von Bauwerken aller Art als Generalunternehmen und/oder Generalübernehmer, c) der Baustoffhandel sowie d) die Durchführung von Transport- und Kranarbeiten aller Art. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR. Die Krug Holzbau mit System GmbH mit dem Sitz in Stadtlauringen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5774) und die Hartmann Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Stadtlauringen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5291) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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