Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 52991
Firma: SANYO Sales & Marketing Europe GmbH
Sitz: München
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HRB 52991: SANYO Sales & Marketing Europe GmbH, Ottobrunn, Landkreis München...
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HRB 52991: SANYO Sales & Marketing Europe GmbH, München, Stahlgruberring 4, ...
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HRB 52991:SANYO Sales & Marketing Europe GmbH, München, Stahlgruberring 4, 8...
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SANYO Sales & Marketing Europe GmbH, München, Stahlgruberring 4, 81829 München.D...
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SANYO Sales & Marketing Europe GmbH, München, Stahlgruberring 4, 81829 München.D...
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SANYO Sales & Marketing Europe GmbH, München, Stahlgruberring 4, 81829 München.B...
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SANYO Sales & Marketing Europe GmbH, München, Stahlgruberring 4, 81829 München.A...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.07.2009 12:00:00
SANYO Sales & Marketing Europe GmbH, München, Stahlgruberring 4, 81829 München.1. Es wird gebeten, einen Hinweis gem. § 10 HGB bekannt zu machen, wonach der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind beteiligta) als übertragende Gesellschaft die Sanyo Espana S.A.U., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht, mit dem Sitz in Tudela (Navarra), Spanien, und b) als aufnehmende Gesellschaft die SANYO Sales & Marketing Europe GmbH,eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit demSitz in München, Deutschland.3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Navarra,Spanien, Blatt Nummer 4481 und hat die Steueridentifikationsnummer A31016181.b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts München unter HRB 52991 und wird beim Finanzamt Münchenfür Körperschaften unter der Steuernummer 143/177/80223 geführt.4. a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte vonMinderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um dieVerschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihreMuttergesellschaft handelt, bei der Minderheitsgesellschafter nicht vorhandensind.b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sichaus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern deran der Verschmelzung beteiligten deutschen GmbH Sicherheit zu leisten,wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung derVerschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach§ 125a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihrenAnspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht denGläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch dieVerschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubigersind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei derdeutschen GmbH gern. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UrnwG aufdieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die imFalle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einerDeckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutzerrichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen.§ 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einemAnspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen einSicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierendenSchadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber derSANYO Sales & Marketing Europe GmbH unter deren GeschäftsanschriftStahlgruberring 481829 Münchengeltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und ggf. der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Veränderungen
Sanyo Fisher Sales (Europe) GmbH, München, Stahlgruberring 4, 81829 München.Die ...
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Sanyo Fisher Sales (Europe) GmbH, München (Stahlgruberring 4, 81829 München). Be...
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Sanyo Fisher Sales (Europe) GmbH, München (Stahlgruberring 4, 81829 München). Au...