Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bayreuth zum Aktenzeichen HRB 5264
Firma: BellandTechnology AG
Sitz: Pottenstein
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 5264: BellandTechnology AG, Pottenstein, Kühlenfelser Str. 47, 91278 Pottens...
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HRB 5264: BellandTechnology AG, Pottenstein, Kühlenfelser Str. 47, 91278 Pottens...
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BellandTechnology AG, Pottenstein, Kühlenfelser Str. 47, 91278 Pottenstein. Prok...
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BellandTechnology AG, Pottenstein, Kühlenfelser Str. 47, 91278 Pottenstein. Die ...
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BellandTechnology AG, Pottenstein, Kühlenfelser Str. 47, 91278 Pottenstein. Eint...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.12.2010 12:00:00
BellandTechnology AG, Pottenstein, Kühlenfelser Str. 47, 91278 Pottenstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2010. Geschäftsanschrift: Kühlenfelser Str. 47, 91278 Pottenstein. Gegenstand des Unternehmens: ist die Forschung und Weiterentwicklung von nachhaltig umweltschonender Technologie und entsprechenden Materialien, insbesondere der Belland Technologie, die Herstellung und Vermarktung von Polymeren auf Basis von Belland-Material, das Recycling von Verpackungen und Produkten aus Belland Material vornehmlich aus gemischten und verschmutzten Haushaltsabfällen, sowie der Aufbau und der Betrieb eines umwelt- und ressourcenschonenden Materialkreislaufs von Belland-Material. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Geseellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Belz, Roland, Pottenstein, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BellandTechnology GmbH mit dem Sitz in Pottenstein (Amtsgericht Bayreuth HRB 4752). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Belz, Roland aus Pottenstein