Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 5120
Firma: VEDES Zentralregulierung GmbH
Sitz: Nürnberg
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HRB 5120: VEDES Zentralregulierung GmbH, Nürnberg, Beuthener Str. 43, 90471 Nürn...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 28.02.2018 02:03:00
HRB 5120: VEDES Zentralregulierung GmbH, Nürnberg, Beuthener Str. 43, 90471 Nürnberg. Die Gesellschaft hat am 15.02.2018 den Verschmelzungsplan vom 09.02.2018 über ihre Verschmelzung mit der "Vedes Spiel- und Freizeit"-Handelsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien / Österreich (Handelsgericht Wien FN 116965 h) und der "SPIELZEUG-RING" Spielwarenhandelsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien / Österreich (Handelsgericht Wien FN 76816 s) eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen VEDES Zentralregulierung GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten VEDES Zentrairegulierung GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der VEDES Zentrairegulierung GmbH nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der VEDES Zentralregulierung GmbH gern. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen odersonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der VEDES Zentrairegulierung GmbH unter deren Geschäftsanschrift Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der VEDES Zentrairegulierung GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung von jeweils 100-prozentigen Tochtergesellschaften auf ihre Muttergesellschaft handelt.Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
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VEDES Zentralregulierung GmbH, Nürnberg, Beuthener Str. 43, 90471 Nürnberg.Gesam...
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