Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ingolstadt zum Aktenzeichen HRB 5066
Firma: bürgerhilfe ingolstadt kinderKüche GmbH
Sitz: Ingolstadt
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HRB 5066: bürgerhilfe ingolstadt kinderKüche GmbH, Ingolstadt, Josef-Ponschab-St...
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HRB 5066:bürgerhilfe ingolstadt kinderKüche GmbH, Ingolstadt, Josef-Ponschab-Str...
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HRB 5066:bürgerhilfe ingolstadt Sozialstation GmbH, Ingolstadt, Josef-Ponschab-S...
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bürgerhilfe ingolstadt Sozialstation GmbH, Ingolstadt, Josef-Ponschab-Straße 14,...
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Bürgerhilfe Ingolstadt Sozialstation GmbH, Ingolstadt, Josef-Ponschab-Straße 14,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.03.2009 12:00:00
Bürgerhilfe Ingolstadt Sozialstation GmbH, Ingolstadt, (Josef-Ponschab-Str. 14, 85049 Ingolstadt).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.5.2008. Gegenstand des Unternehmens: Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, es verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch Förderung der Wohlfahrtspflege, speziell durch den Betrieb einer Sozialstation, aber auch die Förderung der Kinder- und Jugendpflege, letzteres vor allem durch Unterstützung der Bürgerhilfe Ingolstadt e. V. und der Bürgerhilfe Ingolstadt KiTa GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Immobilien und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 120.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser einzelvertretungsbefugt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dix-Sperr, Cornelia, Ernsgaden, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des Betriebsteils "Sozialstation" der Bürgerhilfe Ingolstadt e.V., mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt VR 135). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dix-Sperr, Cornelia aus Ernsgaden