Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hof zum Aktenzeichen HRB 5049
Firma: Hoftex Spinnerei GmbH
Sitz: Hof
Adresse: Fabrikzeile 21, 95028 Hof
Löschungen
HRB 5049: Hoftex Spinnerei GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Prokura erlosch...
Veränderungen
HRB 5049:Hoftex Spinnerei GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof.Prokura erloschen...
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HRB 5049:Hoftex Spinnerei GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof.Prokura erloschen...
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Hoftex Spinnerei GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Prokura erloschen: Dietma...
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Hoftex Spinnerei GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Gesamtprokura gemeinsam m...
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Hof Garn Betriebs GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Die Gesellschafterversam...
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Hof Garn Betriebs GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Gesamtprokura gemeinsam ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.08.2012 12:00:00
Hof Garn Betriebs GmbH, Hof, Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2012. Geschäftsanschrift: Fabrikzeile 21, 95028 Hof. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion, der Vertrieb und der Handel mit Garnen, Geweben und Textilien aller Art. Die Gesellschaft kann somit auch Spinnereien, Webereien, Zwirnereien sowie Betriebe anderer Zweige der Textilindustrie betreiben. Sie kann mit eigenen und fremden Erzeugnissen handeln bzw. diese vertreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Goller, Thomas, Hof, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dietel, Michael, Hof, *XX.XX.XXXX; Schoberth, Ernst, Hof, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung aus der Hof Garn GmbH, mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2816). Die Gesellschaft hat am 29.06.2012 mit der Hof Garn GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2816) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 04.07.2012 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dietel, Michael aus Hof,
Goller, Thomas aus Hof,
Schoberth, Ernst aus Hof