Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schweinfurt zum Aktenzeichen HRB 485
Firma: SyBra Permatex Objektschutz GmbH
Sitz: Schweinfurt
Löschungen von Amts wegen
HRB 485: SyBra Permatex Objektschutz GmbH, Schweinfurt, Carl-Benz-Str. 13, 97424...
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SyBra Permatex Objektschutz GmbH, Schweinfurt (Carl-Benz-Str. 13, 97424 Schweinf...
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SyBra Permatex Objektschutz GmbH, Schweinfurt (Carl-Benz-Str. 13, 97424 Schweinf...
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SyBra Permatex Objektschutz GmbH, Schweinfurt (Carl-Benz-Str. 4, 97424 Schweinfu...
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Veröffentlichung vom 17.10.2005 11:12:00
Schmidt Autolack GmbH, Schweinfurt (Carl-Benz-Str. 13, 97424 Schweinfurt). Die Gesellschafterversammlung vom 23.8.2005 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden geändert: § 2 Abs.1) (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Vertretung der Gesellschaft). Die SyBra Permatex Objektschutz GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 1541) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.8.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Neuer Gegenstand: Vertrieb von Systemen, die dem Schutz von Bauobjekten dienen, insbesondere auf dem Gebiet des baulichen Brand- und Korrosionsschutzes, sowie die Beratung auf diesem Gebiet. Hierzu zählen alle Bereiche der Entwicklung, Produktion und Zertifizierung sowiedes Vertriebs von Produkten und Produktsystemen auf diesem Gebiet. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kaluscha, Konrad, Niederwerrn, *XX.XX.XXXX; Klein, Wolfgang, Bamberg, *XX.XX.XXXX; Schmöger, Andreas, Dittelbrunn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Zembsch, Martin, Grettstadt OT Untereuerheim, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kaluscha, Konrad aus Niederwerrn,
Klein, Wolfgang aus Bamberg,
Schmöger, Andreas aus Dittelbrunn,
Zembsch, Martin aus Grettstadt OT UntereuerheimVeränderungen
Schmidt Autolack GmbH, Schweinfurt (Carl-Benz-Str. 13, 97424 Schweinfurt). Die G...