Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bamberg zum Aktenzeichen HRB 484
Firma: Bavaria Hotel und Gaststättenbetriebs GmbH
Sitz: Bamberg
Adresse: An der Breitenau 2, 96052 Bamberg
Veränderungen
HRB 484: Bavaria Hotel und Gaststättenbetriebs GmbH, Bamberg, An der Breitenau 2...
Veränderungen
HRB 484: Bavaria Hotel und Gaststättenbetriebs GmbH, Bamberg, An der Breitenau 2...
Veränderungen
Bavaria Hotel und Gaststättenbetriebs GmbH, Bamberg, An der Breitenau 2, 96052 B...
Veränderungen
Bavaria Hotel und Gaststättenbetriebs GmbH, Bamberg (An der Breitenau 2, 96052 B...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 26.10.2006 11:53:00
Bavaria Hotel und Gaststättenbetriebs GmbH, Bamberg (An der Breitenau 2, 96052 Bamberg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 112,44 EUR beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 eine Erhöhung des Stammkapitals um weitere 50.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Mainfranken Bowling GmbH mit dem Sitz in Bamberg und der Drive Inn Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Hirschaid sowie die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 12 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Hotels und Gaststätten sowie von Bowlinganlagen und Spielgeräten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte einschließlich der Durchführung von Veranstaltungen und Verkauf von Bowlingartikeln und -zubehör. Neues Stammkapital: 203.500,00 EUR. Die Mainfranken Bowling GmbH mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB 4072) und die Drive Inn Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Hirschaid (Amtsgericht Bamberg HRB 3332) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.