Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bamberg zum Aktenzeichen HRB 4606
Firma: DIALEX GmbH
Sitz: Bamberg
Adresse: Hohe-Kreuz-Straße 22, 96049 Bamberg
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HRB 4606: DIALEX GmbH, Bamberg, Hohe-Kreuz-Straße 22, 96049 Bamberg. Prokura erl...
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HRB 4606: DIALEX GmbH, Bamberg, Hohe-Kreuz-Straße 22, 96049 Bamberg. Prokura erl...
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HRB 4606: DIALEX GmbH, Bamberg, Hohe-Kreuz-Straße 22, 96049 Bamberg. Bestellt: G...
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DIALEX GmbH, Bamberg, Würzburger Straße 49, 96049 Bamberg. Geändert, nun: Geschä...
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DIALEX GmbH, Bamberg, Lagerhausstr. 2, 96052 Bamberg.Berichtigt: Geschäftsanschr...
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DIALEX GmbH, Bamberg, Würzburger Straße 49, 96049 Bamberg.Geändert, nun: Geschäf...
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DIALEX GmbH, Bamberg, Lagerhausstraße 2, 96052 Bamberg.Geändert, nun: Geschäftsa...
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DIALEX GmbH, Bamberg, Lagerhausstraße 2, 96052 Bamberg.Geschäftsanschrift: Lager...
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DIALEX GmbH, Bamberg (Lagerhausstraße 2, 96052 Bamberg). Die Gesellschafterversa...
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Veröffentlichung vom 08.08.2006 10:24:00
DIALEX GmbH, Bamberg (Lagerhausstr. 2, 96052 Bamberg). Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - der Handel sowie der Im- und Export von Waren aller Art, soweit es sich um genehmigungsfreie Güter handelt, - die Erbringung von Informations- und Marketingdiensten, - die Lagerhaltung und Spedition, - das Leasinggeschäft für Kraftfahrzeuge und Industrieanlagen, - der Betrieb von Restaurants und Gaststätten, - die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Darlehen, Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften, Investmentanteile und sonstige öffentlich angebotene Vermögensanlagen oder Anteile an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft, - Veranstaltung und Vermittlung von Reisen. Soweit zum vorstehenden Unternehmensgegenstand Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG gehören, handelt es sich nur um solche in Form der Anlage- und/oder Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten Unternehmen, d. h. für lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Es besteht ausdrücklich keine Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch keine Geschäfte, für die eine sonstige behördliche Genehmigung erforderlich ist.