Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 441
Firma: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung
Sitz: Fürth
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 441: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 441: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 441: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth...
Veränderungen
HRB 441: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth...
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HRB 441: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth...
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Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth, Komotau...
Veränderungen
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth, Komotau...
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Veröffentlichung vom 04.09.2007 10:16:00
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth (Komotauer Straße 30, 90766 Fürth). Im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme ist das Vermögen der WGB Fürth Beteiligungs-Management GmbH mit dem Sitz in Fürth (AG Fürth HRB 10841) als Ganzes unter deren Aulösung gem. §§ 123 ff, 131 Abs.1 Nr. 1 bis 3 UmwG nach Maßgabe des eingereichten Aufspaltungsvertrages vom 03.08.2007 übertragen worden die Gesellschaft, die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mit beschränkter Haftung Fürth-Stadeln mit dem Sitz in Fürth (AG Fürth HRB 421) und die GeWo Vach Gemeinnützige Wohnungs-Baugesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Fürth (AG Fürth HRB 428). Die Zustimmungsbeschlüsse sämtlicher beteiligten Gesellschaften erfolgten am selben Tag. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth (Komotau...
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Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung, Fürth (Komotau...