Veröffentlichungen vom Amtsgericht Regensburg zum Aktenzeichen HRB 4251
Firma: WoSie Wohnungsbau und Siedlungswerk Dienstleistung GmbH
Sitz: Regensburg
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HRB 4251: WoSie Wohnungsbau und Siedlungswerk Dienstleistung GmbH, Regensburg, H...
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HRB 4251: WoSie Wohnungsbau und Siedlungswerk Dienstleistung GmbH, Regensburg, T...
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Veröffentlichung vom 03.11.2006 10:19:00
Wohnungsbau- und Siedlungswerk Werkvolk Bauträger- und Baubetreuungs-GmbH, Regensburg (Theodor-Heuss-Platz 28, 93051 Regensburg). Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 10 (Beschlüsse der Gesellschafter) der Satzung beschlossen. Neue Firma: WoSie Wohnungsbau und Siedlungswerk Dienstleistung GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: a) Die Beschaffung, Erschließung und Veräußerung von Bauland sowie der Bau von Kaufeigenheimen und Eigentumswohnungen einschließlich deren Verwaltung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; b) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu die Verwendung von Vermögenswerten der Erwerber, Mieter, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigte; c) die wirtschaftliche und technische Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung; d) die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien jeder Art; e) der Abschluß von Mietverträgen über Immobilien und die wirtschaftliche Betreuung von Immobilien; f) die Verwaltung vonGemeinschaftsantennen und Hörfunk- und Fernsehkabeln; g) die Durchführung von sämtlichen Hausmeisterarbeiten in Gebäuden und Grundstücken sowie die Übernahme von Wartungs- und Reparaturarbeiten in Gebäuden und deren Nebenanlagen. Die WSW Hausmeister-Service GmbH mit dem Sitz in Amberg (Amtsgericht Amberg HRB 2717) als übertragende Rechtsträgerin ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Wohnungsbau- und Siedlungswerk Werkvolk Bauträger- und Baubetreuungs-GmbH, Regen...