Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ansbach zum Aktenzeichen HRB 4198
Firma: Beil Immobiliendienstleistungs GmbH
Sitz: Ansbach
Veränderungen
HRB 4198: Beil Immobiliendienstleistungs GmbH, Ansbach, Nürnberger Str. 55, 9152...
Veränderungen
Beil Immobiliendienstleistungs GmbH, Ansbach, Nürnberger Str. 55, 91522 Ansbach....
Veränderungen
Beil Immobiliendienstleistungs GmbH, Ansbach, Nürnberger Str. 55, 91522 Ansbach....
Veränderungen
Beil Immobiliendienstleistungs GmbH, Ansbach, Nürnberger Str. 55, 91522 Ansbach....
Veränderungen
Beil Immobiliendienstleistungs GmbH, Ansbach (Nürnberger Str. 55, 91522 Ansbach)...
Veränderungen
Beil Immobiliendienstleistungs GmbH, Ansbach (Nürnberger Str. 55, 91522 Ansbach)...
Berichtigungen
Beil Immobiliendienstleistungs GmbH, Ansbach (Nürnberger Str. 55, 91522 Ansbach)...
Berichtigungen
Beil Immobiliendienstleistungs GmbH, Ansbach (Nürnberger Str. 55, 91522 Ansbach)...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2006 14:40:00
Beil Immobiliendienstleistungs GmbH, Ansbach (Ansbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2006. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kallert, Klaus, Ansbach, *XX.XX.XXXX; Schumacher, Helga, Neuendettelsau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von der Beil Baugesellschaft mbH mit dem Sitz in Neuendettelsau (Amtsgericht Ansbach, HRB 1512). Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung wurde im Register des übertragenden Rechtsträgers am 23.10.2006 eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kallert, Klaus aus Ansbach,
Schumacher, Helga aus Neuendettelsau