Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ansbach zum Aktenzeichen HRB 4193
Firma: BUQ Personal GmbH
Sitz: Treuchtlingen
Veränderungen
HRB 4193: BUQ Personal GmbH, Treuchtlingen, Bahnhofstraße 48, 91757 Treuchtlinge...
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HRB 4193: BUQ Personal GmbH, Treuchtlingen, Bahnhofstraße 48, 91757 Treuchtlinge...
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BUQ Personal GmbH, Treuchtlingen, Bahnhofstraße 48, 91757 Treuchtlingen. Gesamtp...
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BUQ Personal GmbH, Treuchtlingen, Bahnhofstraße 48, 91757 Treuchtlingen.Geschäft...
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BUQ Personal GmbH, Treuchtlingen (Heinrich-Auernhammer-Str. 5, 91757 Treuchtling...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2006 14:40:00
BUQ Personal GmbH, Treuchtlingen (Heinrich-Auernhammer-Straße 5, 91757 Treuchtlingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2006. Die Hauptversammlung vom 11.05.2006 hat die Satzung vom 05.05.2000, zuletzt geändert am 28.07.2000, vollständig neu gefasst. Dabei wurden geändert: Firma (bisher Contentsoft AG), Sitz (bisher München, Amtsgericht München, HRB 132132), Gegenstand und Vertretungsregelung. Gegenstand des Unternehmens: Erbringen von Personaldienstleistungen im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für gewerbliche, technische und kaufmännische Auftraggeber, Arbeitsvermittlung und Personalberatungsleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schäff, Georg, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Nißl, Lydia, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Contentsoft AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 132132). Die Gesellschaft hat am 28.07.2000 mit der "PR Medien GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 71121) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 28.07.2000 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 28.07.2000 mit der "PR Medien GmbH & Co. KG" ist durch Kündigung zum 09.05.2006 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nißl, Lydia aus Ingolstadt,
Schäff, Georg aus München