Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ingolstadt zum Aktenzeichen HRB 4175
Firma: DTB Donau-Trocken-Bau GmbH
Sitz: Rennertshofen
Adresse: Industriestraße 14, 86643 Rennertshofen
Veränderungen
HRB 4175: DTB Donau-Trocken-Bau GmbH, Rennertshofen, Industriestraße 14, 86643 R...
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DTB Donau-Trocken-Bau GmbH, Rennertshofen (Industriestraße 14, 86643 Rennertshof...
Neueintragungen
DTB Donau-Trocken-Bau GmbH, Rennertshofen (Industriestr. 14, 86643 Rennertshofen...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2006 07:08:00
DTB Donau-Trocken-Bau GmbH, Rennertshofen (Industriestr. 14, 86643 Rennertshofen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1995, zuletzt geändert am 19.06.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Pößneck, Amtsgericht AG Jena HRB 206132) und 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 17 und 19 der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Montage von Trennwänden, abgehängten Decken, Brandschutz und Akustikbau. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bircks, Alfred, Rennertshofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Hill, Wolfgang, Treuchtlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die DTB Donau-Trocken-Bau GmbH mit dem Sitz in Rennertshofen (Amtsgericht Ingolstadt HRB 100947) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bircks, Alfred aus Rennertshofen,
Hill, Wolfgang aus Treuchtlingen