Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 40958
Firma: Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Freising-Weihenstephan
Veränderungen
HRB 40958: Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wi...
Veränderungen
HRB 40958:Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wir...
Veränderungen
Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftspr...
Veränderungen
Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftspr...
Veränderungen
Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftspr...
Veränderungen
Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftspr...
Veränderungen
Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftspr...
Veränderungen
Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftspr...
Veränderungen
Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftspr...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.05.2005 11:42:00
Landestreuhand Weihenstephan Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising-Weihenstephan (Weihenstephaner Berg 4, 85354 Freising-Weihenstephan). Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2004 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 124,36 EUR auf 1.534.000,00 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 4 (Geschäftsführung und Vertretung),5 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte) und 10 (Gesellschafterversammlung) sowie die Aufnahme der §§ 11 (Übertragung von Geschäftsanteilen) und 12 (Vollmacht zur Ausübung von Gesellschafterrechten) und die Umnummmerierung der bisherigen §§ 12 bis 16 in nunmehr 13 bis 17 der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 i.V. mit § 43 a Abs. 4 der WPO. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.