Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 408
Firma: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Langenzenn Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz: Langenzenn
Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 06.02.2014 22:00:00
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Langenzenn Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Langenzenn, Friedrich-Ebert-Str. 7, 90579 Langenzenn. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand und Vertretungsregelung sowie Stammkapital. Neue Firma: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Langenzenn Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Zweck des Unternehmens ist a) die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Bürger entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft, b) die Übernahme und Sanierung altstadtrelevanter Gebäude sowie die Schaffung von Wohnraum im Bereich der historischen Altstadt, c) die Übernahme und Sanierung denkmalgeschützter Gebäude. 2. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. 3. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind. 4. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten sollte angemessen sein, d.h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen. 6. Mit dem Gegenstand des Unternehmens wird nachhaltig ein öffentlicher Zweck im Sinne der Bayerischen Gemeindeordnung (Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) erfüllt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen gemäß Art. 95 BayGO - insbesondere der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit - zu verfahren. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Veränderungen
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