Veröffentlichungen vom Amtsgericht Amberg zum Aktenzeichen HRB 4024
Firma: KARO Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH
Sitz: Amberg
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.12.2020 02:02:00
HRB 4024: KARO Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Amberg, Fuggerstr 41, 92224 Amberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2020 sowie der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom selben Tag mit der Wirtschafts-Assekuranz-Makler-Holding GmbH mit dem Sitz in Amberg (Amtsgericht Amberg HRB 1176) verschmolzen. #DV.auswahl(Text="Bitte gewünschte Alternative auswählen:",Eingabe="Beim #Re.Name wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG."|"Beim RegG wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, 52 GmbHG","Nicht eingetragen: Beim #Re.Name wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG."|"zusätzlich mit Voraustext 'Nicht eingetragen:'") Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist #DV.gesblatt(Text="Bitte auswählen bzw. eingeben: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist...",Eingabe="das örtliche Amtsblatt","der Bayerische Staatsanzeiger","die Süddeutsche Zeitung","das Handelsblatt","#DV.selbst(Text="Bitte geben Sie das weitere Gesellschaftsblatt selbst ein:(z.B. 'die Musterstädter Wochenpost')")"|"< selbst eingeben >") Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
KARO Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Amberg, Fuggerstr 41, 92224 Amberg. Die...
Neueintragungen
KARO Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Amberg (Fuggerstr 41, 92224 Amberg). Ge...