Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 38982
Firma: Sakosta GmbH
Sitz: Nürnberg
Veränderungen
HRB 38982: Sakosta GmbH, Nürnberg, Hansastraße 5 a, 90441 Nürnberg. Die Abspaltu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.04.2021 02:05:00
HRB 38982: Sakosta GmbH, Nürnberg, Hansastraße 5 a, 90441 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2021. Geschäftsanschrift: Hansastraße 5 a, 90441 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: - Sachverständigen- und Ingenieurleistungen bei der Erkundung, Bewertung, Planung und Konzeption von Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen sowie Sanierungs- und Rückbauüberwachung bei Bauwerken, Gebäuden, Altablagerungen, Altstandorten, Brach- und Konversionsflächen und Deponien; - Entnahme von Boden-, Wasser-, Bausubstanz- und Luftproben und Bewertung der Untersuchungsergebnisse; - Planung und Überwachung von Baugrundverbesserungs-, Gründungs-, Sicherungs- und Verbaumaßnahmen; - Kampfmittelnachsuche, Kampfmittelfreimessung und Kampfmittel-technische Überwachung; - Bergung von Fundmunition und andere Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen; - Durchführung von Umweltrisikoanalysen und Umwelt Due Diligence; - Erstellung von Ausgangszustandsberichten nach BImSchG; - Beratungen zum Arbeitsschutz und Controlling von HSSE-Systemen; - Ingenieur- und Beratungsleistungen beim nachhaltigen Bauen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Siebigteroth, Mark, Weiden i.d.OPf., *XX.XX.XXXX; Dr. Zänglein, Rainer, Oberasbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen SakostaCAU GmbH, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 79708). Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Zänglein, Rainer aus Oberasbach,
Siebigteroth, Mark aus Weiden i.d.OPf.