Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 38792
Firma: Immobilien Rother GmbH
Sitz: Schwabach
Adresse: Eschenbachstraße 4, 91126 Schwabach
Berichtigungen
HRB 38792: Immobilien Rother GmbH, Schwabach, Eschenbachstraße 4, 91126 Schwabac...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.03.2021 02:05:00
HRB 38792: Immobilien Rother GmbH, Schwabach, Eschenbachstraße 4, 91126 Schwabach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2021. Geschäftsanschrift: Eschenbachstraße 4, 91126 Schwabach. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und der Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien und die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die Beratung in Immobilienfragen aller Art, die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen (§ 34 c GewO). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kiermaier-Rother, Anke, geb. Rother, Schwabach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Kiermaier-Rother Immobilien e.K. mit dem Sitz in Schwabach (Amtsgericht Nürnberg HRA 19058). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.