Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 38628
Firma: TEAM Dietrich - Gesellschaft für digitale und innovative Bausysteme mbh
Sitz: Nürnberg
Adresse: Germersheimer Straße 115, 90469 Nürnberg
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.02.2021 02:01:00
HRB 38628: TEAM Dietrich - Gesellschaft für digitale und innovative Bausysteme mbh, Nürnberg, Germersheimer Straße 115, 90469 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2020. Geschäftsanschrift: Germersheimer Straße 115, 90469 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft kauft, verkauft und beplant Grundstücke. Weiter ist Unternehmensgegenstand: - Entwicklung innovativer und digitaler Prozesse für Holzbausysteme, - Entwicklung innovativer und digitaler Prozesse im Bereich, Planung, Überwachung und Optimierung von Arbeitsabläufen sowie - Entwicklung integrativer Prozesse interdisziplinär zwischen den Fachbereichen Architektur, Ingenieurwesen, Maschinenbau, digitale Vor-/Fertigung (additive) und klassischem Bauwesen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dietrich, Thomas, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dietrich, Marco, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dietrich Grundstücksentwicklungs- & Handels-AG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 27525). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dietrich, Marco aus Nürnberg,
Dietrich, Thomas aus Nürnberg