Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 38329
Firma: MPM Equity Holding GmbH
Sitz: Berching
Adresse: Industriepark Erasbach B 2, 92334 Berching
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.12.2020 02:00:00
HRB 38329: MPM Equity Holding GmbH, Berching, Industriepark Erasbach B 2, 92334 Berching. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2020. Geschäftsanschrift: Industriepark Erasbach B 2, 92334 Berching. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Holdingfunktion und somit das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie der Erwerb, die Veräußerung, die Errichtung, die Verpachtung, die Vermietung und die Verwaltung von Grundstücken sowie das Betreiben von Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eibner, Josef, Freystadt, *XX.XX.XXXX; Regnath, Karl Josef, Berching, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Eibner & Regnath Grundstücks- und Gebäudeverwaltung OHG mit dem Sitz in Berching (Amtsgericht Nürnberg HRA 15886). #DV.auswahl(Text="Bitte gewünschte Alternative auswählen:",Eingabe="Beim #Re.Name wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG."|"Beim RegG wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, 52 GmbHG","Nicht eingetragen: Beim #Re.Name wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 3 S. 2 GmbHG."|"zusätzlich mit Voraustext 'Nicht eingetragen:'") Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eibner, Josef aus Freystadt,
Regnath, Karl Josef aus Berching