Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 38260
Firma: Vertriebswerk Mandry GmbH
Sitz: Nürnberg
Veränderungen
HRB 38260: Vertriebswerk Mandry GmbH, Nürnberg, Krelingstr. 43, 90408 Nürnberg. ...
Veränderungen
HRB 38260: Vertriebswerk Mandry GmbH, Nürnberg, Krelingstr. 43, 90408 Nürnberg. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2020 02:03:00
HRB 38260: Vertriebswerk Mandry GmbH, Nürnberg, Krelingstr. 43, 90408 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2020. Geschäftsanschrift: Krelingstr. 43, 90408 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Tätigkeiten und Führung einer Handelsvertretung nach § 84 Abs. 1 HGB als Handelsvertreter insbesondere als Mehrfirmenvertreter im Bereich Beratung und Verkauf in den Branchen der Bau- und Immobilienwirtschaft, Chemie- und Bauindustrie, Architektur, Fachunternehmungen und Fach- und Baustoffhandel. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Tätigkeiten und die Führung einer Unternehmensberatung im Bereich Managementberatung als Management Consulting, insbesondere Beratung und Dienstleistungen von Unternehmen aller Größenordnungen im Bereich Vertrieb, Vertriebsentwicklung und -optimierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mandry, Jürgen, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Jürgen Mandry Handelsvertretung e.K. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 19007) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mandry, Jürgen aus Nürnberg