Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 3670
Firma: Katek GmbH Professionelle Elektronik
Sitz: Grassau
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HRB 3670:Katek Holding GmbH, Grassau, Körtingstr. 1, 83224 Grassau.Die Gesellsch...
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HRB 3670:Katek Holding GmbH, Grassau, Körtingstr. 1, 83224 Grassau.Ausgeschieden...
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Veröffentlichung vom 01.08.2014 02:10:00
HRB 3670:Katek GmbH Professionelle Elektronik, Grassau, Körtingstr. 1, 83224 Grassau.Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 354,06 EUR und die Änderung der §§ 1 Abs.1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 6 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Katek Holding GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere im Bereich Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Elektronik sowie verwandten Bereichen tätig sind, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie die Beratung von Unternehmen und die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen. Neues Stammkapital: 256.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Both, Robert, Übersee, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 10.07.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (sämtliche Aktiva und Passiva mit Ausnahme der Beteiligung an der aufnehmenden Gesellschaft selbst) auf die Katek GmbH mit dem Sitz in Grassau (Amtsgericht Traunstein HRB 4698) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Both, Robert aus Übersee
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