Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schweinfurt zum Aktenzeichen HRB 3599
Firma: Schäflein Logistics GmbH
Sitz: Röthlein
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HRB 3599: Schäflein Logistics GmbH, Röthlein, Am Etzberg 7, 97520 Röthlein. Gesa...
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HRB 3599: Schäflein Logistics GmbH, Röthlein, Am Etzberg 7, 97520 Röthlein. Ausg...
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Schäflein Logistics GmbH, Röthlein, Am Etzberg 7, 97520 Röthlein. Gesamtprokura ...
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Schäflein Logistics GmbH, Röthlein, Am Etzberg 7, 97520 Röthlein.Gemäß § 3 EGGmb...
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Schäflein LOGISTICS GmbH, Röthlein, (Etzberg 7, 97520 Röthlein).Die Gesellschaft...
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Schäflein LOGISTICS GmbH, Röthlein (Am Etzberg 1, 97520 Röthlein). Ausgeschieden...
Berichtigungen
Schäflein LOGISTICS GmbH, Röthlein (Am Etzberg 1, 97520 Röthlein). Ergänzung von...
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Veröffentlichung vom 17.10.2005 11:12:00
LCI Logistic Center International GmbH, Schweinfurt (Am Etzberg 1, 97520 Röthlein). Die Gesellschafterversammlung vom 30.8.2005 hat die Änderung der §§ 1 Ziffern 1) und 2) (Firma und Sitz) sowie 2 Satz 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 30.8.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.8.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 30.8.2005 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Logistik) von der Alfons Schäflein GmbH Internationale Spedition mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 1306) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Neue Firma: Schäflein LOGISTICS GmbH. Neuer Sitz: Röthlein. Neuer Gegenstand: Planung und Übernahme von Logistikaufgaben aller Art, die Beratung von Unternehmen in allen Bereichen der Logistik sowie die Umsetzung und Durchführung von Logistikkonzepten in diesen Unternehmen, wobei eine Steuer- und Rechtsberatung sowie sonstige genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.