Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 35586
Firma: DORMERO HR Holding GmbH
Sitz: Reichenschwand
Adresse: Schloßstr. 67, 14059 Berlin
Veränderungen
HRB 35586: DORMERO HR Holding GmbH, Reichenschwand, Schloßweg 2, 91244 Reichensc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.09.2018 02:07:00
HRB 35586: DORMERO HR Holding GmbH, Reichenschwand, Schloßweg 2, 91244 Reichenschwand. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2018. Geschäftsanschrift: Schloßweg 2, 91244 Reichenschwand. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen als Holdinggesellschaft, sowie die Erbringung von Verwaltungsleistungen gegenüber ihren Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wöhrl, Hans Rudolf, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Pabst, Sandra, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Heeßel, Anke, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von der INTRO-Verwaltungs GmbH, mit dem Sitz in Reichenschwand (Amtsgericht Nürnberg HRB 1940). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heeßel, Anke aus Nürnberg,
Pabst, Sandra aus Nürnberg,
Wöhrl, Hans Rudolf aus Nürnberg