Veröffentlichungen vom Amtsgericht Augsburg zum Aktenzeichen HRB 35024
Firma: HBC Health Body Care & Spa GmbH
Sitz: Münster
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.08.2020 02:03:00
HRB 35024: HBC Health Body Care & Spa GmbH, Münster, Raiffeisenstraße 2, 86692 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2004, zuletzt geändert am 25.05.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'BodyCare & Spa GmbH') und 2 (Sitz, bisher Grabenstätt, Amtsgericht Traunstein HRB 19393) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 2, 86692 Münster. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Waren aller Art, soweit hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist, insbesondere von kosmetischen Erzeugnissen, Nahrungsergänzungsmitteln, Geschenkartikeln und freiverkäuflichen Arzneimitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kohlbeck, Paul Georg, Grabenstätt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schmid, Dietmar, Münster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die HBC Health Body Care & Spa International mit dem Sitz in Baar (Schwaben) (Amtsgericht Augsburg HRB 24089) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kohlbeck, Paul Georg aus Grabenstätt,
Schmid, Dietmar aus Münster