Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 34309
Firma: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH
Sitz: Neumarkt i.d.OPf.
Adresse: Ingolstädter Straße 18, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Veränderungen
HRB 34309: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH, Neumarkt i.d.OPf., Ingolst...
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HRB 34309: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH, Neumarkt i.d.OPf., Ingolst...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.08.2017 02:02:00
HRB 34309: Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH, Neumarkt i.d.OPf., Ingolstädter Straße 18, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2017. Geschäftsanschrift: Ingolstädter Straße 18, 92318 Neumarkt i.d.OPf. Gegenstand des Unternehmens: Alle mit der Erzeugung, dem Bezug, der Lieferung und der Verteilung von Energie, Fernwärme und Wasser zusammenhängenden Tätigkeiten sowie der technische Betrieb von Telekommunikationsnetzen und -einrichtungen. Für die Unternehmensgegenstände Erzeugung, Bezug, Lieferung und Verteilung von Wasser und technischer Betrieb von Telekommunikationsnetzen und -einrichtungen sind die Tätigkeiten des Unternehmens auf das Gebiet der Stadt Neumarkt i.d.OPf. beschränkt. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GO. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kinzkofer, Dominique, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf., mit dem Sitz in Neumarkt i.d.OPf. (Amtsgericht Nürnberg HRA 12234). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.