Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 34175
Firma: RÖDL Tiefbau GmbH
Sitz: Nürnberg
Adresse: Wetzendorfer Str. 220, 90427 Nürnberg
Veränderungen
HRB 34175: RÖDL Tiefbau GmbH, Nürnberg, Wetzendorfer Str. 220, 90427 Nürnberg. A...
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HRB 34175: RÖDL Tiefbau GmbH, Nürnberg, Wetzendorfer Str. 220, 90427 Nürnberg. E...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.07.2017 02:01:00
HRB 34175: RÖDL Tiefbau GmbH, Nürnberg, Wetzendorfer Str. 220, 90427 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2017. Geschäftsanschrift: Wetzendorfer Str. 220, 90427 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Tiefbauarbeiten, mit Ausnahme von Kabeltiefbauarbeiten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sperber, Jürgen, Stein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Krauß, Hans-Günter, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von einem Teil des Vermögens (Teilbetrieb Tiefbau) aus dem Unternehmen RÖDL GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 2100) gemäß Spaltungsplan vom 12.05.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der (übernehmenden) Gesellschaft und der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krauß, Hans-Günter aus Nürnberg,
Sperber, Jürgen aus Stein