Veröffentlichungen vom Amtsgericht Nürnberg zum Aktenzeichen HRB 32792
Firma: MPS Medizinphysik + Strahlenschutz GmbH
Sitz: Schwabach
Adresse: Breitenfeldstr. 46, 91126 Schwabach
Veränderungen
HRB 32792: Strahlenschutz Nürnberg gGmbH, Schwabach, Breitenfeldstr. 46, 91126 S...
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HRB 32792: Strahlenschutz Nürnberg gGmbH, Nürnberg, Grillparzerstr. 13, 90453 Nü...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.04.2016 02:02:00
HRB 32792: Strahlenschutz Nürnberg gGmbH, Nürnberg, Grillparzerstr. 13, 90453 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2015. Geschäftsanschrift: Grillparzerstr. 13, 90453 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der praktischen Anwendung, Bildung, Wissenschaft und Forschung im Bereich des Strahlenschutzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch -Entwicklung und Prüfung neuer Verfahren zur Krankheitserkennung. -Prüfung der Wertigkeit der verschiedenen Diagnose- und Behandlungsverfahren hinsichtlich der diagnostischen /therapeutischen Sicherheit und des damit für den Patienten verbundenen Risikos. -Erfahrungsaustausch mit andren Institutionen, Ärzten, Physikern und Technikern. -Förderung des Strahlenschutzes bei der Anwendung ionisierender Strahlen in der Medizin unter Einbeziehung des Umweltschutzes. -Förderung der Anwendung bildgebender Verfahren in der Medizin. -Förderung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Strahlenschutzes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hertlein, Thomas, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Förderverein Radiologie e.V. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg VR 1547). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hertlein, Thomas aus Nürnberg